Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wichtiger Hinweis: Die VB Gerüstbau GmbH ist als Subunternehmer tätig und erbringt ausschließlich spezialisierte Gerüstbau-Dienstleistungen. Wir verfügen über keine eigenen Materialien und stellen diese nicht zur Verfügung. Unsere Leistung umfasst ausschließlich die fachgerechte Erbringung von Gerüstbau-Arbeiten ohne Materiallieferung.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der VB Gerüstbau GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber" genannt). Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Leistungsumfang als Subunternehmer

2.1 Art der Dienstleistung

Die VB Gerüstbau GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich als Subunternehmer im Bereich des professionellen Gerüstbaus. Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Statische Planung und Berechnung von Gerüstkonstruktionen nach DIN EN 12811 und DIN 4420
  • Fachgerechte Montage von Gerüstkonstruktionen aller Art
  • Verankerung und Standsicherheitsnachweis
  • Wartung und Prüfung bestehender Gerüste
  • Fachgerechte Demontage von Gerüstkonstruktionen
  • Führung von Gerüstbüchern und Dokumentation
  • Abnahme und Prüfung gemäß den geltenden Vorschriften

2.2 Materialstellung

Die VB Gerüstbau GmbH stellt keine eigenen Materialien zur Verfügung. Die Bereitstellung sämtlicher für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Materialien, einschließlich aber nicht beschränkt auf:

  • Gerüstkomponenten (Rahmen, Beläge, Geländer, etc.)
  • Verankerungsmaterialien
  • Planen und Netze
  • Aufzüge und Hebemittel
  • Sonstige Hilfs- und Betriebsstoffe

liegt in der Verantwortung des Auftraggebers oder des Hauptauftragnehmers. Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich die Arbeitsleistung.

2.3 Leistungserbringung

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

3.1 Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Arbeiten zustande.

3.2 Auftragsbestätigung

Nach Erhalt einer Bestellung oder eines Auftrags senden wir eine schriftliche Auftragsbestätigung. Diese gilt als verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

4.1 Materialbereitstellung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Materialien rechtzeitig, in einwandfreiem Zustand und in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen aufgrund fehlender oder mangelhafter Materialien gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.2 Baustelle

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle für unsere Arbeiten zugänglich und vorbereitet ist. Dies umfasst:

  • Freien Zugang zur Baustelle
  • Ausreichende Lagerflächen für Materialien
  • Anschlüsse für erforderliche Betriebsmittel (Strom, Wasser)
  • Statische Eignung des Untergrunds
  • Einhaltung aller baurechtlichen Genehmigungen

4.3 Informationspflicht

Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über alle relevanten Umstände, die für die Durchführung der Arbeiten von Bedeutung sind, insbesondere über besondere Sicherheitsanforderungen, Gefahrenstellen oder baurechtliche Besonderheiten.

§ 5 Vergütung und Zahlung

5.1 Preise

Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

5.3 Aufrechnung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 6 Ausführungsfristen

Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Materialien rechtzeitig bereitstellt und die Baustelle zugänglich ist.

§ 7 Haftung und Gewährleistung

7.1 Gewährleistung

Wir gewährleisten die fachgerechte Ausführung unserer Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden Normen (DIN EN 12811, DIN 4420). Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung.

7.2 Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung beschränkt sich auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten unserer Mitarbeiter. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Für Schäden, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte mangelhafte Materialien entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

7.3 Materialmängel

Da wir keine eigenen Materialien bereitstellen, können wir für Mängel an vom Auftraggeber gestellten Materialien nicht haften. Offensichtliche Mängel am Material werden wir dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen.

§ 8 Versicherung

Unsere Mitarbeiter sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ist vorhanden. Die Versicherung von Materialien obliegt dem Auftraggeber.

§ 9 Geheimhaltung

Wir verpflichten uns, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

§ 10 Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 14 Tagen
  • Nichtbereitstellung der erforderlichen Materialien trotz Mahnung
  • Unmöglichkeit der Leistungserbringung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat
  • Insolvenz einer Vertragspartei

§ 11 Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

12.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Gericht am Sitz unseres Unternehmens zuständig. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

VB Gerüstbau GmbH
Gorch-Fock-Weg 5
21502 Geesthacht
Deutschland

Stand: November 2025